Wiedereintritt

Geben Sie Ihrem Glauben ein Zuhause.

Die Geburt eines Kindes. Die Stille einer Kirche. Trost in der Trauer. Soziales Engagement. Es gibt viele gute Gründe, Mitglied der evangelischen Kirche zu werden.

Treten Sie wieder ein. Völlig unkompliziert. Vertraulich, mit einem persönlichen Gespräch oder einfach mit Ihrer Unterschrift.


Hier können Sie wieder eintreten

Gehen Sie zur Kirchengemeinde Ihrer Wahl und werden Sie direkt dort Mitglied. Oder Sie wählen eine der fünf Wiedereintrittsstellen im Kirchenkreis Altholstein. In Neumünster befindet sich die Wiedereintrittsstelle im Propstbüro Süd. In Kiel können Sie in der Kirchenkreisverwaltung wieder eintreten, in der St. Nikolaikirche, in der Heiligengeist-Kirchengemeinde und in der Kreuzkirchengemeinde.

Was brauchen Sie für den Wiedereintritt?

Den Personalausweis sollten Sie für den Wiedereintritt schon dabei haben. Schön wären außerdem Ihre Taufbescheinigung und der Beleg des Kirchenaustrittes. Niemals müssen Sie sich rechtfertigen oder eine Glaubensprüfung ablegen. Aber wenn Sie Fragen haben, dann bringen Sie sie gerne zum Wiedereintritt mit. Dafür sind wir da! Ihre Unterschrift genügt, und Sie sind wieder Teil unserer Kirche.

Kostet der Wiedereintritt etwas?

Nein, der Wiedereintritt kostet keinerlei Gebühren. Von Mitgliedern unserer Kirche erheben wir monatlich neun Prozent (anteilig an Lohn- oder Einkommenssteuer) Kirchensteuer, um unsere Arbeit für Sie zu finanzieren. Ausnahme: Wenn Sie von der Lohn- und Einkommensteuer befreit sind, bezahlen Sie auch keine Kirchensteuern. Das trifft übrigens auf viele Menschen im Ruhestand zu.